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Seminar Nr. 1390

Barcelo Köln, 07.03.2013

Verkehrsunfälle nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer

Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Herbert Lang
Rechtsanwalt, Langjähriger Abteilungsdirektor Allianz-Versicherungs-AG,
Vorsitzender Schiedsstelle Verkehrsopferhilfe e. V.

Verkehrsunfälle nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer haben oft schwere Personenschäden zur Folge, denn der nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist gegen die Folgen eines Zusammenstoßes im fließenden Verkehr nur unzureichend geschützt. Haftpflichtversicherern und Sozialversicherungsträgern droht hoher Aufwand. Der Haftpflichtversicherer ist bestrebt, die Ansprüche abzuwehren, der Sozialversicherungsträger will seinen Regress durchsetzen.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit der Haftungssituation bei solchen Verkehrsunfällen. Es zeigt die Haftungssystematik auf und erläutert diese an zahlreichen Beispielsfällen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Regress des Sozialversicherungsträgers und den hierbei zu beachtenden Besonderheiten.
MitarbeiterInnen in KH- und AH-Schadenabteilungen, in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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