Aktuelles


Aktuelles zur Kultur- und Tourismustaxe in HAMBURG

Nach Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2022 (Drs. 22/9988) ergeben sich ab dem 01.01.2023 folgende Änderungen: Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist ab dem 01.01.2023 Kultur- und Tourismustaxe (KKT) abzuführen.