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Seminar Nr. 2657

Online-Seminar, 12.12.-13.12.2024

Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden

Chancen, Risiken, Haftungsfallen

Hans-Günter Ernst
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

Haftpflichtversicherer, SVT, RVT, Sonstige Dritte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – egal wessen Interessen sie vertreten - sind beim Abfindungsvergleich enorm gefordert:

  • Die Vor- und Nachteile müssen präzise erkannt und abgewogen werden. Der Vergleich muss den Prozesschancen ihrer Partei entsprechen und der Text „wasserdicht“ gestaltet werden.
  • Auf Schädiger- und Geschädigtenseite ist gleichermaßen sorgfältig zu prüfen, in welchem Umfang Vorbehalte akzeptiert bzw. gefordert werden müssen.
  • Die Besonderheiten und der rechnerische Umfang der vielfältigen Ansprüche aus dem Personenschaden (z.B. Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten) sind sämtlich zu erfassen und ggf. in der Prognose auszugestalten.
  • Vorkehrungen sind weiter häufig bezüglich der Verjährung und den oft schwierigen diversen Situationen erfolgter oder noch ausstehender Forderungsübergänge zu treffen.
  • Bei minderjährigen Geschädigten und Schwerstverletzten ist die Erforderlichkeit der Genehmigung des Vergleichs durch das Familien- bzw. Betreuungsgericht zu prüfen.
  • Die anwaltlichen Vertreter sind – auch zur Vermeidung ihrer eigenen Haftung - darüber hinaus gehalten, den Mandanten sachgerecht und umfassend zu informieren.

Das intensive Seminar behandelt systematisch die auftretenden Problemgestaltungen und bietet anhand von vielen typischen und aktuellen Rechtsprechungsbeispielen anschaulich detaillierte Lösungsmöglichkeiten an.

Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript mit weiteren Unterlagen digitalisiert zum Download.

Online-Plattform: Microsoft Teams
Erfahrene Sachbearbeiter, Gruppen- und Abteilungsleiter aus den Bereichen KH- und AH-Schaden; Regressspezialisten bei SVT; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 10 Stunden; Makler/Versicherer: 10 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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