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Seminar Nr. 2304 (ONLINE-Veranstaltung)

Online-Seminar, 10.12.2021

Versicherungsrecht Update

Aktuellste Rechtsprechung aus ausgewählten Sparten der Versicherungswirtschaft
Teil B: Update Schadenversicherung

Dr. Sven Marlow
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG

Udo Spuhl
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG

Update Schadenversicherung

1. Block (8.30 Uhr bis 11.00 Uhr)
Betriebsschließungsversicherung und Corona
Wir werden u.a. anhand zahlreicher erstinstanzlicher Urteile und der nunmehr vorliegenden ersten OLG-Entscheidungen (OLG Stuttgart v. 15.2.2021) einen Überblick zu den in der Rechtsprechung erörterten Fragen und Antworten geben, insbes. dazu welche „Krankheiten und Krankheitserreger“ versichert sind, wann der "versicherten Betrieb … schließt“ (auch bei Teilschließungen?) und welche Leistungen versprochen sind (feste Summe oder Taxe).

Mit Blick auf den „zweiten Lockdown“ werden wir uns mit den sog. Mehrfachanordnungsklauseln befassen: Wie sind diese auszulegen und sind sie überhaupt wirksam?

Daneben werden wir die rechtliche Bedeutung von - gar nicht so selten gemachten - Aussagen bzw. Zusagen des VR zum Versicherungsschutz für „Corona“ (vor Vertragsschluss oder bei bestehendem Vertrag) beleuchten. Auch werden wir uns in diesem Zusammenhang mit der sog. Billigungsklausel und Schadensersatzansprüchen insbesondere ge-gen Makler befassen.

2. Block (11.15 Uhr bis 13.45 Uhr)
Aktuelle Fragen und Entscheidungen zur Sachversicherung
In diesem Block werden wir uns anhand aktueller Rechtsprechung mit „klassischen" Rechtsfragen und häufig auftretenden (Beweis-) Problemen bei Sturmschäden, der Versicherung gegen Rückstau, Überschwemmungen und insbesondere mit der (Einbruchs-) Diebstahlversicherung beschäftigen.

3. Block (ab 14.15 Uhr bis 17.00 Uhr/ Pause 15.30-15.45 Uhr)
Aktuelle Fragen und Entscheidungen aus dem VVG-AT, insbesondere
  • Beratung
Wir werden anhand aktueller Rechtsprechung (u.a.: OLG Hamm v. 13.5.2020 - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beratung zur sog. Tresorklausel?; OLG Hamm v. 15.1.2020 - Kaskoversicherung - Hinweispflicht auf die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Europa?) und mit Blick auf die grundlegenden Entscheidungen des BGH vertieft die Möglichkeit einer Quasideckung qua Schadensersatz erörtern. Daneben sprechen wir über den Auskunftsanspruch gegen den Versicherer nach der DSGVO (da-zu: LG Köln v. 24.6.2020 und OLG Köln v. 26.7.2019) - ist jetzt eine Ausforschung des Prozessgegners möglich?
  • Vertragliche Obliegenheit, u.a.:
  • Umfang der Aufklärungsobliegenheit: insbes. OLG Köln v. 8.7.2020 (Kaskoversicherung: Obliegenheit zur Ermöglichung des Auslesens der Fahrzeugdaten? - Arglist?), OLG Saarbrücken v. 2.9.2020 (Kaskoversicherung: Obliegenheit zur Herausgabe von Erwerbsnachweisen und Fahrzeugschlüsseln? – Vorsatz, Kausalitätsgegenbeweis und Arglist)
  • Zurechnung von Verhalten und Verschulden des Rechtsanwalts (u.a. BGH v. 14.8.2019, OLG Saarbrücken v. 2.10.2019, OLG Düsseldorf v. 10.12.2019, LG Stuttgart v. 28.07.2020)
  • Gebäudeversicherung: Handwerker als Wissenserklärungsvertreter des VN bei Übersendung eines („überhöhten“) Kostenangebots? - OLG Rostock v. 8.1.2020
  • Leistungsfreiheit bei verspäteter Anzeige des Versicherungsfalls? - OLG Rostock v. 8.1.2020

4. Block (ab 17.10 Uhr bis 19.45 Uhr / Pause 18.40-18.45 Uhr)
Aktuelle Fragen und Entscheidungen zur Rechtsschutzversicherung, u.a.:
  • Stichentscheid: Anforderungen, Bindungswirkung, Präklusion und Kostenschuldner - Belehrungspflicht des VR: Anforderungen an den Hinweis nach § 128 VVG
  • BGH: Grundlegendes zum Versicherungsfall im Aktiv- und Passivprozess
  • BGH zur Auslegung der Risikoausschlussklausel betreffend Kapitalanlagegeschäfte
  • Regress des Rechtsschutzversicherers beim Rechtsanwalt des VN

Online-Plattform: Microsoft Teams
Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht aber auch an Juristen der Versicherungsunternehmen und der Assekuranzmakler.
RAe: § 15 FAO 2,5 bis 10 Stunden; Makler/Versicherer: 2,5 - 10 Stunden Bildungszeit

Das Seminar kann als Komplettseminar mit 10 Stunden FAO oder auch in flexiblen 2,5-Stunden-Blöcken gebucht werden.

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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