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Seminar Nr. 1491 (Teil 1)

Barcelo Köln, 04.04.-05.04.2014

Die Regulierung von Geburtsschäden

Haftung und Berechnung von Schadenersatzansprüchen
Teil 1: Haftung / Teil 2: Berechnung von Schadenersatzansprüchen

Hans-Günter Ernst
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Prof. Dr. med. Franz Kainer
Chefarzt Abt. für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Klinik Hallerwiese, Nürnberg

Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt

In Deutschland kommen jedes Jahr mehrere tausend Babys schwer geschädigt zur Welt. Geburtsschäden sind aufgrund der juristischen und medizinischen Komplexität und Vielschichtigkeit eine extreme Herausforderung für jeden Rechtsanwalt und jeden Schadensachbearbeiter.
Der erste Teil beschäftigt sich mit Fragen der Haftung und mit medizinischen Problemen:
  • Haftung bei Fehlern vor der Geburt
  • Haftung für Fehler bei der Geburt
  • Haftung für Fehler nach der Geburt
  • Medizinisches Grundwissen bei Geburtsschäden
Der zweite Teil beschäftigt sich anhand konkreter Fallbeispiele mit der Schadenberechnung.
  • Welche Schadenersatzansprüche gibt es?
  • Welcher Schutz besteht durch Drittleistungsträger?
  • Abfindungsvergleich, Forderungsübergang, Haftungshöchstsumme, Verjährung
  • Reservebildung
Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript, das als Leitfaden für die Regulierung von Geburtsschäden dient. Die aktuelle Rechtsprechung ist berücksichtigt.
Erfahrene MitarbeiterInnen bei Haftpflichtversicherungen und PKV; Regress-SachbearbeiterInnen GKV, Ersatzkassen etc.; RechtsanwälteInnen.
Teilnahmezertifikat für RAe: § 15 FAO 10 Std. bei Einzelbuchung, 20 Std. für beide Veranstaltungen

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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