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Seminar Nr. 1304

Barcelo Köln, 23.03.-24.03.2012

Die Regulierung von Geburtsschäden

Haftung und Berechnung von Schadenersatzansprüchen,
Teil 1: Haftung / Teil 2: Berechnung von Schadenersatzansprüchen

Hans-Günter Ernst
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.

Dr. med. Helge Hölzer
RAe Ratajczak & Partner, Sindelfingen

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Prof. Dr. med. Franz Kainer
Chefarzt Abt. für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Klinik Hallerwiese, Nürnberg

Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt

Das Praktiker-Seminar will den mit der Abwicklung von Geburtsschäden befassten Personenkreisen methodische und praktische Hilfestellungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben, wenn die Verantwortlichkeit dem Grunde nach festgestellt ist und nunmehr die dem geschädigten Kind (und sonstigen Dritten) zustehenden Ansprüche zur Höhe geltend gemacht werden.
Die schadenersatzrechtliche Beurteilung benötigt nicht nur das Wissen um die einzelnen Anspruchstatbestände, vielmehr nehmen gerade auch bei jungen Verletzten Drittleistungsträger Einfluss auf die Schadenabwicklung. Die Regulierung ist nicht nur durch die Rechtsprechung geprägt, sich häufig wandelnde Gesetzgebung kompliziert (teilweise auch für alte Schadenfälle mit rechtlicher Rückwirkung über Jahrzehnte) die Abwicklung.
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
Erfahrene MitarbeiterInnen bei Versicherungen; Regress-SachbearbeiterInnen gesetzlicher Krankenkassen, Ersatzkassen etc.; MitarbeiterInnen privater Krankenkassen; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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