Seminar Nr. 2495 (Teil 1)
Köln,
27.03.-28.03.2023
1. Tag: 9.30 – 17.00 Uhr; 2. Tag: 9.00 – 17.00 Uhr
Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 - 13
Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-228-1111
Seminar Nr. 2496 (Teil 2)
Köln,
2. HJ 2023
1. Tag: 9.30 – 17.00 Uhr; 2. Tag: 9.00 – 17.00 Uhr
Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 - 13
Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-228-1111
Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.
jeweils bei Einzelbuchung: 720,- € zzgl. MwSt.
bei gleichzeitiger Buchung beider Teile: 1.240,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen sowie Pausenverpflegung
bei gleichzeitiger Buchung beider Teile: 1.240,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen sowie Pausenverpflegung
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.
Übernachtung inkl. Frühstück:
Köln 129,- €
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Die Regulierung des Produkthaftpflicht- und des Rückrufschadens
Teil 1: Produkthaftpflichtschaden
Teil 2: Rückrufschaden
Dr. Menderes Günes
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner
Jessica König
Ass. jur., AXA Versicherung AG,
Leiterin Groß- und Komplexschaden | Haftpflichtschaden
Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M., Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover/Stuttgart
Günes & Hamdan Rechtsanwälte, Rechtsanwalt und Partner
Jessica König
Ass. jur., AXA Versicherung AG,
Leiterin Groß- und Komplexschaden | Haftpflichtschaden
Joachim Vogel
Dipl.-Ing., LL.M., Vogel & Brasch PartGmbB,
Beratende Ingenieure, Hannover/Stuttgart
Sowohl Produkthaftpflichtschäden als auch Rückrufaktionen für fehlerhafte Produkte nehmen weltweit rapide zu. Und kein produzierendes Unternehmen oder Händler kann sich sicher sein, nicht auch mal dazu zu gehören. Doch nur die Allerwenigsten der dabei Betroffenen wissen, wie sie sich in dieser Situation zu verhalten haben. Auch die gesetzlichen Vorschriften sind weitgehend unbekannt.
In diesem Seminar wollen wir anhand praktischer Schadenbeispiele strukturiert aufzeigen, welche Probleme sich bei der Regulierung ergeben und wie diese gelöst werden können. Das erfahrene Dozententeam besteht aus einem Spezialisten eines Erstversicherers, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen und garantiert eine praxisnahe Darstellung. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können, lernen die Kunst des geschickten Verhandelns und werden über Taktiken aber auch Stolpersteine informiert. Unser Seminar stattet Sie an jeweils zwei intensiven Schulungstagen mit dem notwendigen Wissen aus.
Teil 2 findet im 2. Halbjahr 2023 statt. Der Termin wird noch mitgeteilt.
In diesem Seminar wollen wir anhand praktischer Schadenbeispiele strukturiert aufzeigen, welche Probleme sich bei der Regulierung ergeben und wie diese gelöst werden können. Das erfahrene Dozententeam besteht aus einem Spezialisten eines Erstversicherers, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen und garantiert eine praxisnahe Darstellung. Sie erhalten umfassende Informationen, praktische Empfehlungen und wertvolle Insidertipps. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie technische und juristische Fallstricke vermeiden können, lernen die Kunst des geschickten Verhandelns und werden über Taktiken aber auch Stolpersteine informiert. Unser Seminar stattet Sie an jeweils zwei intensiven Schulungstagen mit dem notwendigen Wissen aus.
Teil 2 findet im 2. Halbjahr 2023 statt. Der Termin wird noch mitgeteilt.
Mitarbeiter aus Haftpflicht-Betrieb und –Schaden; Underwriter; Makler; Sachverständige; Rechtsanwälte; Produzenten und Händler. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
RAe: § 15 FAO tauglich 12,5 Stunden pro Veranstaltung;
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO tauglich 12,5 Stunden pro Veranstaltung;
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht