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Seminar Nr. 2363

Köln, 02.05.2022

Die Regulierung komplexer internationaler Verkehrsunfallschäden

Aktuelle Entwicklungen im System der Grünen Karte und der EU-KH-Richtlinie

Sorin Greceanu
Generaldirektor BAAR (nat. Versicherungsbüro Rumäniens),
Vizepräsident des Council of Bureaux

Hans-Peter Luckhaupt
Fachprokurist der R+V Versicherung,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu internationalen Kfz-Schäden des GDV

Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sandra Schwarz
Geschäftsführerin, Verkehrsopferhilfe und Deutsches Büro Grüne Karte, Berlin, Präsidentin des CoB

  • Aktuelle Aufgaben- und Problemstellungen aus der neuen Struktur des Council of Bureaux – Integration von Informations- und Entschädigungsstellen – Sicherung der finanziellen Stabilität auch bei teilweise kritischem nationalem Marktumfeld – Erläuterung von Strategien am Beispiel Rumänien
  • Zu erwartende Auswirkungen auf die Praxis aus dem Refit der EU-KH-Richtlinie insbesondere auf die Reichweite der nationalen Kfz-Pflichtversicherung und eine verbesserte Sicherung bei Versicherer-Insolvenzen
  • Beispielsfälle zu schwierigen internationalen Fall-Konstellationen und zur überlagernden Anwendung verschiedener Rechtsordnungen zur Kompensation von Unfallschäden im Bereich der Grünen Karte und der EU-KH-Richtlinie
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte mit Relevanz für die Regulierung internationaler Verkehrsunfallschäden (EuGH C-707/19, C-913/19, C-923/19, C-274/20, C-393/20, C-375/21 u. a.)
  • Zu erwartende Auswirkungen auf die Praxis aus dem Brexit – neuer Status von Großbritannien – Lugano-Abkommen oder Haager Abkommen - Klagbarkeit von Ersatzansprüchen weiter beim Heimatgericht? – Vollstreckbarkeit von Urteilen?
Schadenregulierer bei Erst- und Rückversicherern sowie bei spezialisierten Regulierungsorganisationen, Regress-Sachbearbeiter bei Trägern der Sozialversicherung sowie im internationalen Bereich spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsberater
RAe: § 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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