Seminar Nr. 2470 (Teil 1 - ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar,
02.05.-03.05.2023
1. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
Seminar Nr. 2497 (Teil 2 - ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar,
2. HJ 2023
1. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.
jeweils bei Einzelbuchung: 590,- € zzgl. MwSt.
bei gleichzeitiger Buchung beider Teile: 1.100,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitaler Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
bei gleichzeitiger Buchung beider Teile: 1.100,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitaler Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
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Die Regulierung des KH-Schadens
Grundlagenseminare
Teil 1: Deckung und Haftung / Teil 2: Sach- und kleinere Personenschäden
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Die Grundlagenseminare vermitteln das zur Regulierung von Sach- und kleineren Personenschäden erforderliche Basiswissen. Das Seminarkonzept ist am konkreten Ablauf der Schadenregulierung ausgerichtet. Es geht jeweils anhand praktischer Fallbeispiele auf folgende Themenbereiche ein:
Online-Plattform: Microsoft Teams
Der Termin für Teil 2 wird noch bekannt gegeben.
Teil 2 findet im 2. Halbjahr 2023 statt. Der Termin wird noch mitgeteilt.
- Deckungsprüfung
- Haftungsprüfung (ausführliche Darlegung der Haftungsabwägung)
- Abrechnung des Sachschadens (ausführliche Darlegung sämtlicher Probleme)
- Abrechnung des kleineren Personenschadens
- Regressmöglichkeiten
Online-Plattform: Microsoft Teams
Der Termin für Teil 2 wird noch bekannt gegeben.
Teil 2 findet im 2. Halbjahr 2023 statt. Der Termin wird noch mitgeteilt.
Sachbearbeiter bei Versicherungen, die zwar über erste Erfahrungen in der Regulierung von KH-Schäden verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; Rechtsanwälte; Makler und Mitarbeiter von Schadenregulierungsbüros.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht