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Seminar Nr. 1899 (Teil 1)
Köln, 07.12.2017
Transportwaren- und Verkehrshaftungsversicherung
Aufbau- und Vertiefungsseminare
Teil 1: Warenversicherung
Teil 2: Verkehrshaftungsversicherung

Erwin Abele
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Jan Zimmer
AGCS, Expert Claims Specialist CCO Marine
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rechtsanwalt, Langjähriger Verkehrshaftungsreferent, Allianz Versicherungs-AG
Jan Zimmer
AGCS, Expert Claims Specialist CCO Marine
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
In diesem Aufbauseminar werden systematisch und fallbezogen Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um sicher und bedarfsgerecht transportversicherungsrechtliche Risiken und Schäden an Hand der GDV-Bedingungen in den Bereichen Transportwarenversicherung und Verkehrshaftungsversicherung zu beurteilen.
In Teil 1 werden einige für die allgemeine Warenversicherung relevanten versicherungsrechtlichen Spezialthemen vertieft. Neben den Themen Gefahrtragung werden u.a. Logistik, Lagerungen und Vermögensschäden behandelt.
In Teil 2 werden ausgewählte Problemfelder der Verkehrshaftungsversicherung besprochen, wie versicherbare VKH-Risiken, Deckungs- und Haftungsumfang samt Obliegenheitsverletzungen, Überschreitung der Maxima samt Abgrenzungsfragen zu anderen Versicherungen.
In Teil 1 werden einige für die allgemeine Warenversicherung relevanten versicherungsrechtlichen Spezialthemen vertieft. Neben den Themen Gefahrtragung werden u.a. Logistik, Lagerungen und Vermögensschäden behandelt.
In Teil 2 werden ausgewählte Problemfelder der Verkehrshaftungsversicherung besprochen, wie versicherbare VKH-Risiken, Deckungs- und Haftungsumfang samt Obliegenheitsverletzungen, Überschreitung der Maxima samt Abgrenzungsfragen zu anderen Versicherungen.
Erfahrene Sachbearbeiter aus Transport-Schaden- und -Betriebsabteilungen; Mitarbeiter in Regressabteilungen; Makler; Rechtsanwälte; Verkehrsträger und die verladende Wirtschaft.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden bei Einzelbuchung, 12 Stunden für beide Teile;
Makler: 8 Weiterbildungspunkte bei Einzelbuchung, 16 Punkte für beide Teile
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden bei Einzelbuchung, 12 Stunden für beide Teile;
Makler: 8 Weiterbildungspunkte bei Einzelbuchung, 16 Punkte für beide Teile
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht