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Seminar Nr. 1443

Hamburg, 16.10.2013

Forderungsübergang und Regress der Sozialversicherung sowie sonstiger Drittleistungsträger im Schadenfall

Vertiefungsseminar

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Die Regulierung von Personenschäden ist gekennzeichnet durch das Zusammentreffen vieler unterschiedlicher Rechtszweige (wie Arbeits-, Sozial-/Sozialhilfe- und Versicherungsvertragsrecht) mit ihren jeweiligen Systematiken und Anspruchsbedingungen. Die Regulierung vollzieht sich vor allem im Spannungsfeld von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen und Drittleistungsansprüchen (gegenüber SVT, Dienstherr pp.), die ihre Verknüpfung u.a. in uneinheitlich ausgestalteten Forderungsübergängen finden. Der Forderungswechsel erfolgt zu verschiedenen Zeitpunkten, teilweise verbunden mit ungleicher Bevorzugung des unmittelbar Geschädigten oder anderer Drittleistungsträger; zum Teil wechselt die Forderung automatisch, manchmal sind auch Aktivitäten des unmittelbar Verletzten gefragt.
Die qualifizierte Abwicklung von Personenschäden verlangt neben der Kenntnis des Haftungs- und Schadenersatzrechtes immer mehr vertieftes Wissen um die möglichen Rückgriffe von dritter Seite und die den Regress regelnden Normen. Dieses Wissen dient nicht nur der Einschätzung von Risiken beim Abschluss von Abfindungsvergleichen. Bei Nichtbeachtung von Forderungsübergängen droht die Gefahr von Doppelzahlungen, auch Prozessverfahren nehmen einen falschen Weg: Forderungswechsel führen zum Rechtsverlust (Wer darf dann noch klagen?) des Direktgeschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen. Schwierig ist bei erfolgtem Forderungswechsel dessen Volumen (Wer kann fordern? In welcher Höhe? Wie wirkt eine Abfindung?).
Das Seminar will eine Orientierung in diesem Dickicht von Ersatzansprüchen und Forderungsübergängen durch umfassende Information zum Forderungsübergang auf SVT und/oder sonstige Drittleistungsträger bieten, begleitet von Hinweisen auf Vorrangigkeiten und Kongruenzprüfungen.
Erfahrene SachbearbeiterInnen (KH, AH, SVT, Arbeitgeber, sonstige Drittleistungsträger), RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO) und RichterInnen.

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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