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Seminar Nr. 1305

Barcelo Köln, 26.03.2012

Allgem. VVG für Personenvers. u. akt. Probleme zur BUZ-, Unfall- u. Krankenversicherung

Neues VVG, neueste Rechtsprechung, aktuelle Probleme

Dr. Volker Marko
Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
Leiter Abteilung Versicherungsrecht

Prof. Dr. Roland Rixecker
Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes,
Mitglied der VVG-Reform-Kommission

Dr. Herbert Tschersich
Vorsitzender Richter a. D. LG Dortmund (Versicherungskammer)

Das VVG 2008 hinterlässt deutliche Spuren in der Rechtsprechung: Die formalen Erfordernisse der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit, die Wirksamkeit von Obliegenheiten, die Rechtsfolgen ihrer Verletzung und die Quotelung sind bereits Gegenstand der veröffentlichten Judikatur. Weitere Erkenntnisse ergeben sich aus der reichhaltig vorliegenden Kommentarliteratur. Darüber hinaus hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die auch in der Zukunft geltenden versicherungsvertraglichen Regeln fortentwickelt. Erhebliche Bedeutung für die Regulierung gewinnt die Rechtsprechung zur fehlenden Anpassung von Altverträgen an das neue Recht. Besprochen wird auch das Urteil des BGH vom 12.10.2011 zur unterbliebenen AVB-Anpassung.
Dieses Seminar geht speziell auf die neueste Rechtsprechung und die aktuellen Probleme zur Personenversicherung ein.

Im ersten Teil des Seminars wird die neueste Rechtsprechung zum VVG 2008, bezogen auf die Personenversicherung, dargestellt.

Im zweiten Teil werden neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme in drei unterschiedlichen Foren erläutert:
  • Forum 1: BUZ (Professor Rixecker)
  • Forum 2: Unfall (Dr. Tschersich)
  • Forum 3: Kranken (Dr. Marko)

Die Teilnehmer erhalten eine komplette Rechtsprechungsübersicht und ein ausführliches Seminarskript.
Die Veranstaltung richtet sich an erfahrene SachbearbeiterInnen, Gruppen- und AbteilungsleiterInnen aus Betriebs- und Leistungsabteilungen der Sparten Leben, BUZ, Unfall und Kranken bei VU, MaklerInnen, RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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