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Seminar Nr. 1286

Hamburg Barcelo, 21.11.-22.11.2011

Die Versicherung von Produkthaftpflichtrisiken

Aktuelle Verbandsempfehlungen zum Produkthaftpflicht-Modell und zu den Rückrufkosten-Deckungskonzepten
Grundlagenseminar

Michael Krause
Rechtsanwalt,
langj. Fachbereichsleiter Firmen Haft/VH
bei der Allianz Vers. AG sowie KHB-Mitglied


Die Versicherung von Produkthaftpflichtrisiken gehört mit zu den schwierigsten Fachgebieten der Haftpflichtversicherung. Gerade in diesem Bereich ist aber absolute Kompetenz gefordert. Für Hersteller und Zulieferer, aber auch Händler und Importeure ist die richtige versicherungsrechtliche Beratung und Absicherung ihrer Produkthaftpflichtrisiken von zentraler Bedeutung. Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden aus fehlerhaften Produkten und Werkleis-tungen sowie ggfs. sogar erforderliche Rückrufaktionen können im Einzelfall finanziell schwerwiegende Ansprüche gegen die betroffenen Unternehmen auslösen.
Der Referent wird Ihnen den „roten Faden“ durch diese komplexen Rechtsgebiete aufzeigen und Sie mit den einschlägigen Bedingungswerken, deren Struktur und Inhalte wie auch deren Zusammenspiel zu einem risikoadäquaten Gesamtkonzept vertraut machen. Die einzelnen Regelungen und die damit verbundenen Fragen und Probleme werden anhand von instruktiven Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und Schadenpraxis veranschaulicht.

Brandaktuelle Entscheidung des EuGH zu den gewährleistungsrechtlichen Austauschkosten:

Mit seiner neuen Rechtsprechung zu den gewährleistungsrechtlichen Austauschkosten geht der EuGH für den Bereich des Verbrauchsgüterkauf neue Wege, die sich von der aktuellen Rechtsprechung des BGH deutlich unterscheiden. Das Seminar wird sowohl die Wege des EuGH als auch des BGH von der haftungs- wie auch deckungsrechtlichen Seite beleuchten und die Auswirkungen auf die Vertrags- und Schadenpraxis aufzeigen.

MitarbeiterInnen von Erst- und Rückversicherern aus den Bereichen Haftpflicht-Betrieb und Haftpflicht-Schaden, die zwar bereits über Berufserfahrung verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; VersicherungsmaklerInnen; RechtsanwälteInnen.

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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