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Seminar Nr. 1272

Barcelo Köln, 03.11.-04.11.2011

Unfälle mit Kindern

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG


Aufbauend auf Grundlagenwissen beabsichtigt das Praktiker-Seminar, den mit der Abwicklung von Kinderunfällen befassten Personenkreisen methodische und praktische Hilfestellungen und Hinweise in dieser durch Rechtsprechung und Ge-setzgebung sich ständig wandelnden Materie zu geben und das besondere Wissen und Verständnis auch im medizinischen Bereich zu vermitteln.
  • Kinder sind keine Erwachsenen: Unfallfolgen, Langzeitfolgen und Behand-lungserfordernisse unterscheiden sich: Verletzungen am wachsenden Körper bedürfen besonderer diagnostischer Aufmerksamkeit, spezieller Behandlungsmethoden und für Sozial- und Haftpflichtversicherer oft langjähriger Bearbeitungszeiten, bevor das Ausheilungsergebnis ausreichend beurteilt werden kann. Typische Beispiele unfallbedingter Kinder-Personenschäden werden anhand ausgewählter Fälle aus dem Alltag präsentiert.
  • Die haftpflichtrechtliche Beurteilung von Unfällen mit Personenschaden, an denen Kinder als Opfer oder Täter beteiligt sind, stellt sich in der Tagespraxis immer komplexer dar. Neben der Beurteilung der Haftung, Mithaftung und Zurechnung fremden Verhaltens sind auch Besonderheiten bei den einzelnen Schadenspositionen zu berücksichtigen.
Das umfangreiche Skript enthält über den Seminarinhalt hinaus vertiefende Informationen.
SchadensachbearbeiterInnen (KH, AH, SVT, sonstige Drittleistungsträger); RechtsanwälteInnen.

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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