Seminar Nr. 2627 (Teil 1)
Online-Seminar,
04.11.-05.11.2024
1. Tag: 9.15 - 17.15 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 16.30
Seminar Nr. 2628 (Teil 2)
Online-Seminar,
17.03.-18.03.2025
1. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
Schriftlich bei MWV.
bei gleichzeitiger Buchung beider Teile: 1.110,- € zzgl. MwSt.
jeweils bei Einzelbuchung: 600,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitaler Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
jeweils bei Einzelbuchung: 600,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitaler Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Die Berechnung des Personenschadens
Das "Kleine 1x1 der Schadenregulierung"
Teil 1: Die Berechnung des Erwerbsschadens
Teil 2: Die Berechnung des Unterhaltsschadens
Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
- In dem Grundlagenseminar wird das Kleine 1x1 der Schadenberechnung vermittelt.
- Die komplizierte Materie wird systematisch anhand zahlreicher kleiner Beispielfälle dargestellt.
- Die Teilnehmer rechnen konkrete Fälle und erhalten ausführliche Musterlösungen.
- Die für die Schadenregulierung notwendige Rechtsprechung wird vermittelt.
- Die Teilnehmer erhalten zahlreiche Tipps und Ratschläge für die Schadenregulierung.
- Ausführliches praxistaugliches Arbeitsmaterial hilft bei der Falllösung.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Das Grundlagenseminar richtet sich an Schadensachbearbeiter aus den Bereichen KH-Schaden und AH-Schaden sowie Regresssachbearbeiter bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen Dienstleistungsträgern, die noch über geringe Regulierungserfahrung verfügen und die sich systematisch in die Materie einarbeiten möchten; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
- Fachanwalt Sozialrecht