MWV GmbH
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82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

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Seminar Nr. 2529

Köln, 13.11.2023
9.30 - 17.00 Uhr

Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 - 13

Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-228-1111

Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar 2529:
Köln, 13.11.2023
480,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Pausenverpflegung sowie Mittagessen

Auf Wunsch ist es möglich, die Unterlagen nur in digitaler Form zu erhalten.

Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.

Übernachtung inkl. Frühstück:
Köln 144,- €

HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX

Leistungsträger und Regress der REHA-Träger im Haftpflichtfall

u. a. Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Auswirkungen auf die Schadenregulierung

Dr. Michael Burmann
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Mit dem BTHG – einem Artikelgesetz, das u.a. das SGB IX neu aufbaut - sind mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Zugleich sollen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Das vorhandene Leistungsgefüge im Rehabilitationsbereich wurde grundlegend neu gestaltet. Damit sind neue Fragestellungen in die Schadenregulierung eingebracht; Kongruenzen und Aktivlegitimationen sind in diesem Licht einer umgestalteten Prüfung neu zu beurteilen.
Wer in diesem Bereich nicht ausreichend informiert ist, kann teure Fehler in der Regulierung begehen. Das gilt gleichermaßen für Sachbearbeiter/-innen der Rehabilitationsträger und Haftpflichtversicherer wie für Rechtsanwälte/-innen, die Geschädigte oder Haftpflichtversicherer vertreten. Das Seminar will in dieses Dickicht Licht bringen.
Schadensachbearbeiter bei AH-/KH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Regressabteilungen von Sozialleistungsträgern; Mitarbeiter, die sich mit der Regulierung von Personenschäden beschäftigen; Rechtsanwälte
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Sozialrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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