Seminar Nr. 2529
Köln,
13.11.2023
9.30 - 17.00 Uhr
Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 - 13
Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-228-1111
Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.
480,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Pausenverpflegung sowie Mittagessen
Auf Wunsch ist es möglich, die Unterlagen nur in digitaler Form zu erhalten.
inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Pausenverpflegung sowie Mittagessen
Auf Wunsch ist es möglich, die Unterlagen nur in digitaler Form zu erhalten.
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.
Übernachtung inkl. Frühstück:
Köln 144,- €
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Leistungsträger und Regress der REHA-Träger im Haftpflichtfall
u. a. Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Auswirkungen auf die Schadenregulierung
Dr. Michael Burmann
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht,
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022
RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch des Personenschadens, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Mit dem BTHG – einem Artikelgesetz, das u.a. das SGB IX neu aufbaut - sind mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Zugleich sollen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Das vorhandene Leistungsgefüge im Rehabilitationsbereich wurde grundlegend neu gestaltet. Damit sind neue Fragestellungen in die Schadenregulierung eingebracht; Kongruenzen und Aktivlegitimationen sind in diesem Licht einer umgestalteten Prüfung neu zu beurteilen.
Wer in diesem Bereich nicht ausreichend informiert ist, kann teure Fehler in der Regulierung begehen. Das gilt gleichermaßen für Sachbearbeiter/-innen der Rehabilitationsträger und Haftpflichtversicherer wie für Rechtsanwälte/-innen, die Geschädigte oder Haftpflichtversicherer vertreten. Das Seminar will in dieses Dickicht Licht bringen.
Wer in diesem Bereich nicht ausreichend informiert ist, kann teure Fehler in der Regulierung begehen. Das gilt gleichermaßen für Sachbearbeiter/-innen der Rehabilitationsträger und Haftpflichtversicherer wie für Rechtsanwälte/-innen, die Geschädigte oder Haftpflichtversicherer vertreten. Das Seminar will in dieses Dickicht Licht bringen.
Schadensachbearbeiter bei AH-/KH-Versicherungen; Mitarbeiter aus den Regressabteilungen von Sozialleistungsträgern; Mitarbeiter, die sich mit der Regulierung von Personenschäden beschäftigen; Rechtsanwälte
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Sozialrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Medizinrecht