Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden
Die Abfindung des Direktgeschädigten
Dietrich Freyberger
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
RA Jürgen Jahnke
LVM-Versicherungen, Münster,
Leitender Referent Kraftfahrt-Schaden
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
RA Jürgen Jahnke
LVM-Versicherungen, Münster,
Leitender Referent Kraftfahrt-Schaden
Abfindungsvergleiche gehören zur täglichen Praxis des Personenschadens. Sie sind aber ungeachtet ihrer Häufigkeit mit besonderen Problemen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbunden.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit den Chancen, Möglichkeiten, Risiken und Auswirkungen von Abfindungsvergleichen, mit denen die Ansprüche des Direktgeschädigten abgefunden werden sollen. Auf zu beachtende Formalien wird hingewiesen. Es orientiert sich am Gang der Regulierung und teilt sich in die Komplexe vor, bei und nach dem Abfindungsvergleich. Besondere Schwerpunkte liegen bei der Zusammenstellung der in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere der Prognose im Hinblick auf zukünftige Ansprüche), dem möglichen Übergang dieser Ansprüche auf Dritte (mit Schwerpunkt bei den Ansprüchen, die dem Geschädigten aufgrund des Quotenvorrechts bleiben) und der Kapitalisierung laufender Renten (unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftsprognose). Schließlich werden auch Problemstellungen aufgezeigt, die sich nach einem Abfindungsvergleich ergeben.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit den Chancen, Möglichkeiten, Risiken und Auswirkungen von Abfindungsvergleichen, mit denen die Ansprüche des Direktgeschädigten abgefunden werden sollen. Auf zu beachtende Formalien wird hingewiesen. Es orientiert sich am Gang der Regulierung und teilt sich in die Komplexe vor, bei und nach dem Abfindungsvergleich. Besondere Schwerpunkte liegen bei der Zusammenstellung der in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere der Prognose im Hinblick auf zukünftige Ansprüche), dem möglichen Übergang dieser Ansprüche auf Dritte (mit Schwerpunkt bei den Ansprüchen, die dem Geschädigten aufgrund des Quotenvorrechts bleiben) und der Kapitalisierung laufender Renten (unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftsprognose). Schließlich werden auch Problemstellungen aufgezeigt, die sich nach einem Abfindungsvergleich ergeben.
SchadensachbearbeiterInnen mit Grundkenntnissen der Personenschadenregulierung (Haftpflichtversicherung KH/AH, Sozialversicherung); RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht
- Fachanwalt Medizinrecht
MWV GmbH · Freilandstr. 54 · 82194 Gröbenzell
Tel. 08142 51242 · Fax 08142 51178
info@mwv-seminare.de
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Schriftlich bei MWV.
Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Köln 108,- €)
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500,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenüs. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenüs. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.
HypoVereinsbank
Konto: 50 439 666
BLZ: 700 202 70
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BLZ: 700 202 70
