Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Dietrich Freyberger
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am LG Hannover (Haftungskammer)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am LG Hannover (Haftungskammer)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Die Bedeutung des Haushaltsführungsschadens im Rahmen der Schadenregulierung ist lange unterschätzt worden. Heute ist er eine nicht mehr wegzudenkende Schadensposition. Gerade die Sozialversicherungsträger haben den Haushaltsführungsschaden als eine Position entdeckt, mit der sich eine Regressforderung auffüllen lässt. Die Berechnung dieser Schadensposition ist aber nicht einfach, so dass insgesamt große Unsicherheiten bestehen.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
Die Veranstaltung richtet sich als Grundlagenseminar an SchadensachbearbeiterInnen in AH und KH, an MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei SVT, die bereits über Anfangserfahrung verfügen, aber noch nicht „sattelfest“ sind sowie an RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
- Fachanwalt Verkehrsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht
MWV GmbH · Freilandstr. 54 · 82194 Gröbenzell
Tel. 08142 51242 · Fax 08142 51178
info@mwv-seminare.de
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Schriftlich bei MWV.
Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Hamburg 120,- €)
Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Hamburg 120,- €)
330,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenü. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenü. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.
HypoVereinsbank
Konto: 50 439 666
BLZ: 700 202 70
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BLZ: 700 202 70
