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Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Dietrich Freyberger
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am LG Hannover (Haftungskammer)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Die Bedeutung des Haushaltsführungsschadens im Rahmen der Schadenregulierung ist lange unterschätzt worden. Heute ist er eine nicht mehr wegzudenkende Schadensposition. Gerade die Sozialversicherungsträger haben den Haushaltsführungsschaden als eine Position entdeckt, mit der sich eine Regressforderung auffüllen lässt. Die Berechnung dieser Schadensposition ist aber nicht einfach, so dass insgesamt große Unsicherheiten bestehen.
In dem Grundlagenseminar werden die gesamten praxisrelevanten Probleme des Haushaltsführungsschadens anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt, vor allem im Falle der Verletzung, aber auch bei Tötung des Haushaltsführenden. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen werden ausführlich behandelt. Schließlich werden Hinweise zur Abfindung dieser Schadensposition gegeben.
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Die Veranstaltung richtet sich als Grundlagenseminar an SchadensachbearbeiterInnen in AH und KH, an MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei SVT, die bereits über Anfangserfahrung verfügen, aber noch nicht „sattelfest“ sind sowie an RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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Tel. 08142 51242 · Fax 08142 51178
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Lageplan Seminar Nr. 1325
Hamburg, 02.05.2012
9.30 - 17.00 Uhr
Hotel Barceló Hamburg Binnenalster
Ferdinandstr. 15
Telefon: 040-2263620
Fax: email: hamburg@barcelo.com
Schriftlich bei MWV.
Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Hamburg 120,- €)

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar Nr. 1325: Hamburg, 02.05.2012
Termin bereits verstrichen

330,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenü. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.

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