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Problematische Personenschäden

Dauerbrenner HWS-Verletzungen

Dr. Roland Schelter
Allianz Deutschland AG, Gesellschaftsarzt

Wolfgang Wellner
Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH

Kommt es nach biomechanisch vergleichsweise geringen Unfallereignissen zu kaum objektiv nachweisbaren Beschwerdebildern mit nicht selten langwierigen Verläufen, drohen für Haftpflicht- und Unfallversicherer erhebliche Folgekosten. Es drohen aber auch gutachtlich meist hochkomplizierte Abgrenzungsprobleme mit zum Teil mehrjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Regulierungsverläufen.
Unser diesjähriges Seminar befasst sich mit dem „Dauerbrenner“ HWS.
Juristischer Teil:
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte.
  • Prozessuale Anforderungen an Sachverständigengutachten bei geringfügiger anstoßbedingter Geschwindigkeitsänderung
  • Juristische Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs, des Bagatellbegriffs und der Schadensdisposition

Medizinischer Teil:
  • Medizin und Biomechanik (out-of-position, “Harmlosigkeitsgrenze“ und medizinische Beurteilung, Delta-V: Verletzungswahrscheinlichkeit oder nur -möglichkeit).
  • Beurteilung medizinischer Gutachten (Befund vs. Beschwerden, Bedeutung des Erstbefunds, objektive vs. subjektive Symptome).
  • Kausalitätsbeurteilung unspezifischer Unfallfolgen (psychische Störungen, Bandscheibenvorfall, Gefäßdissektion, chronische Schmerzsyndrome, Tinnitus).
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SchadensachbearbeiterInnen bei KH-/AH-Versicherungen; MitarbeiterInnen aus den Abteilungen Leistung und Regress bei SVT; RechtsanwälteInnen.

Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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Lageplan Seminar Nr. 1264
Köln, 06.10.2011
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Habsburgerring 9 - 13
Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-251206
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Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Köln 108,- €)

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar Nr. 1264: Köln, 06.10.2011
Termin bereits verstrichen

€ 330,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenü. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.

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