Seminar Nr. 2021
Köln,
21.03.2019
9.30 - 17.00 Uhr
Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 - 13
Telefon: 0221-228-1717
Fax: 0221-228-1111
Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.
370,- € zzgl. MwSt.
incl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Verpflegung
incl. Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Verpflegung
Die Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst unter dem Stichwort „MWV“ vor. Bitte beachten Sie, dass Zimmerbuchungen nur zeitlich befristet und im Rahmen der verfügbaren Kontingente möglich sind.
Übernachtung inkl. Frühstück:
Köln 119,- €
HypoVereinsbank
Konto: 50 439 666
BLZ: 700 202 70
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Konto: 50 439 666
BLZ: 700 202 70
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Neueste Rechtsprechung des BGH und aktuelle Probleme
Die Verkehrssicherungspflichten sind nicht im Gesetz geregelt. Sie sind ein Produkt der Rechtsprechung und basieren auf zahlreichen Einzelentscheidungen. Die Prüfung der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist ein zentraler Punkt in der Regulierung des AH-Schadens. Genaue Kenntnisse der Tendenzen und Entwicklungen der Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten sind für die Regulierung unabdingbar.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme. Dabei werden insbesondere die neueren Tendenzen dieser Rechtsprechung aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt fallbezogen auf der Basis einschlägiger Gerichtsentscheidungen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme. Dabei werden insbesondere die neueren Tendenzen dieser Rechtsprechung aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt fallbezogen auf der Basis einschlägiger Gerichtsentscheidungen.
Schadenregulierer aus den Bereichen AH und KH mit mehrjähriger Berufserfahrung; Mitarbeiter in Regress-Abteilungen bei SVT und Kommunalverwaltungen; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Verkehrsrecht