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Seminar Nr. 2130

Hamburg, 29.09.2020

Tierhalterhaftpflicht

Der Unfall mit Tieren

Wolfgang Wellner
Langjähriger Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH,
Rechtsanwalt

Unfälle mit Tieren haben ein sehr großes Haftungspotential: Im Jahr 2014 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren fast 1 Million Personen, die persönlich ein Pferd besaßen. Hinzu kommen viele Reitvereine, kommerzielle Pferdeställe, Sportpferde und Pferdezüchter und viele Millionen Haustierbesitzer in Deutschland, insbesondere Hundehalter. Die Haftung des (Luxus-)Tierhalters nach § 833 S. 1 BGB ist eine Gefährdungshaftung, gleich des Kfz-Halters. Demgegenüber haftet der Nutztierhalter wegen vermuteten Verschuldens und muss nach § 833 S. 2 BGB den Entlastungsbeweis führen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des hierfür zuständigen VI. Zivilsenats des BGH zur Tierhalterhaftung.
Die Veranstaltung richtet sich an Schadensachbearbeiter aus den Bereichen AH, KH und SVT sowie Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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