Seminar Nr. 2450 (ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar,
16.12.2022
9.00 - 11.45 Uhr
Seminar Nr. 2451 (ONLINE-Veranstaltung)
Online-Seminar,
16.12.2022
13.00 - 15.45 Uhr
Schriftlich bei MWV per E-Mail, Fax oder Brief.
- 1 Veranstaltungsblock: 199,- € zzgl. MwSt.
- 2 Veranstaltungsblöcke: 249,- € zzgl. MwSt.
- 3 Veranstaltungsblöcke: 299,- € zzgl. MwSt.
- 4 Veranstaltungsblöcke: 349,- € zzgl. MwSt.
- 5 Veranstaltungsblöcke: 399,- € zzgl. MwSt.
- Komplettpreis 6 Veranstaltungsblöcke: 449, € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
- 2 Veranstaltungsblöcke: 249,- € zzgl. MwSt.
- 3 Veranstaltungsblöcke: 299,- € zzgl. MwSt.
- 4 Veranstaltungsblöcke: 349,- € zzgl. MwSt.
- 5 Veranstaltungsblöcke: 399,- € zzgl. MwSt.
- Komplettpreis 6 Veranstaltungsblöcke: 449, € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
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Versicherungsrecht Update
Block 1: Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung
Block 2: Sachversicherung
Dr. Sven Marlow
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Udo Spuhl
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Udo Spuhl
Vorsitzender Richter am LG Berlin (Versicherungskammer),
Mitautor Beck´scher Online-Kommentar VVG
Block 1 von 9.00 - 11.45 Uhr (Pause von 10:15 bis 10:30 Uhr)
Zur Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Mit dem grundlegenden Urteil des BGH v. 16.9.2021 zum Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt, einer aktuellen Entscheidung des KG zur zeitlichen Einordnung des Versicherungsfalles. Diese werden wir anhand der wichtigen Entscheidung des BGH v. 31.3.2021 kritisch beleuchten. Auch werden wir uns kurz den Rechtsfragen rund um den Stichentscheid (u.a. OLG Hamm v. 12.5.2021) zuwenden.
Der BGH hat sich im grundlegenden Urteil v. 10.3.2021 u.a. mit der wichtigen Frage der Bindungswirkung einer Festlegung im Haftpflichtverhältnis für das Deckungsverhältnis befasst. Daneben hat der BGH kürzlich (Urteil v. 18.01.2022) u.a. geklärt, in welchem Rechtsverhältnis der Einwand des arglistigen Zusammenwirkens von VN und Geschädigtem zu erheben ist.
Mittagspause von 11.45 bis 13.00 Uhr
Block 2 von 13.00 bis 15.45 Uhr (Pause von 14:15 bis 14:30 Uhr)
Zur Sachversicherung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 20.10.2021 zum Versicherungsschutz bei Nässeschäden. Einer weiteren grundlegenden Entscheidung des BGH v. 13.4.2022 zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage. Einer Entscheidung des KG v. 29.3.2022 zur Frage der Wirksamkeit der sog. erweiterten Schlüsselklausel. Der Einschätzung des OLG Nürnberg v. 21.3.2022 zu den Konsequenzen, wenn der VR das Sanierungsunternehmen auswählt. Der Entscheidung des OLG Frankfurt v. 13.5.2022 zur (Un-) Wirksamkeit einer Obliegenheit.
Kurz werden wir uns auch der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 26.1.2022 zur Betriebsschließungsversicherung zuwenden und anhand nachfolgender Entscheidung verdeutlichen, bei welchen Bedingungen Versicherungsschutz (noch) möglich ist.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Hier finden Sie die Blöcke zum Thema Allgemeiner Teil des Versicherungsrechts sowie Versicherer- und Vermittlerhaftung und die Blöcke zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Zur Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Mit dem grundlegenden Urteil des BGH v. 16.9.2021 zum Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt, einer aktuellen Entscheidung des KG zur zeitlichen Einordnung des Versicherungsfalles. Diese werden wir anhand der wichtigen Entscheidung des BGH v. 31.3.2021 kritisch beleuchten. Auch werden wir uns kurz den Rechtsfragen rund um den Stichentscheid (u.a. OLG Hamm v. 12.5.2021) zuwenden.
Der BGH hat sich im grundlegenden Urteil v. 10.3.2021 u.a. mit der wichtigen Frage der Bindungswirkung einer Festlegung im Haftpflichtverhältnis für das Deckungsverhältnis befasst. Daneben hat der BGH kürzlich (Urteil v. 18.01.2022) u.a. geklärt, in welchem Rechtsverhältnis der Einwand des arglistigen Zusammenwirkens von VN und Geschädigtem zu erheben ist.
Mittagspause von 11.45 bis 13.00 Uhr
Block 2 von 13.00 bis 15.45 Uhr (Pause von 14:15 bis 14:30 Uhr)
Zur Sachversicherung werden wir uns schwerpunktmäßig mit folgenden Entscheidungen/Themen beschäftigen:
Der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 20.10.2021 zum Versicherungsschutz bei Nässeschäden. Einer weiteren grundlegenden Entscheidung des BGH v. 13.4.2022 zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage. Einer Entscheidung des KG v. 29.3.2022 zur Frage der Wirksamkeit der sog. erweiterten Schlüsselklausel. Der Einschätzung des OLG Nürnberg v. 21.3.2022 zu den Konsequenzen, wenn der VR das Sanierungsunternehmen auswählt. Der Entscheidung des OLG Frankfurt v. 13.5.2022 zur (Un-) Wirksamkeit einer Obliegenheit.
Kurz werden wir uns auch der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 26.1.2022 zur Betriebsschließungsversicherung zuwenden und anhand nachfolgender Entscheidung verdeutlichen, bei welchen Bedingungen Versicherungsschutz (noch) möglich ist.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Hier finden Sie die Blöcke zum Thema Allgemeiner Teil des Versicherungsrechts sowie Versicherer- und Vermittlerhaftung und die Blöcke zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht aber auch an Juristen der Versicherungsunternehmen und der Assekuranzmakler.
RAe: § 15 FAO 2,5 Stunden je Block; Makler/Versicherer: 2,5 Stunden Bildungszeit je Block
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 2,5 Stunden je Block; Makler/Versicherer: 2,5 Stunden Bildungszeit je Block
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht