Seminar Nr. 2854
Online-Seminar,
02.07.2026
9.15 - 13.00 Uhr
Schriftlich bei MWV.
395,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat
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HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX
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Haftung aus Betriebsgefahr
Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag
Die Betriebsgefahr eines Kfz (§ 7 Abs. 1 StVG) oder Anhängers (§ 19 StVG) begründet in der Regel die (Mit-) Haftung bei Straßenverkehrsunfällen und kann – ohne dass ein Verschulden vorliegt – auch die volle Haftung eines KH-Versicherers nach sich ziehen (Gefährdungshaftung). Durch die (auch aktuelle) Rechtsprechung des BGH ist der Anwendungsbereich der Betriebsgefahr sehr weit ausgedehnt, was in der Schadenabwicklung besonderer Beachtung bedarf. Andererseits gibt es auch Grenzen und Ausnahmen, die einer Haftung aus Betriebsgefahr entgegenstehen. Das Seminar dient dazu, anhand praktischer Fälle die Voraussetzungen der Haftung aus Betriebsgefahr darzustellen und im Einzelnen zu erläutern.
Auszug aus den Inhalten
Definition und gesetzliche Herleitung der Betriebsgefahr (einschl. § 7 StVG):
Fallgruppen in der Schadenbearbeitung
Ziele und Nutzen
Im Seminar werden sowohl die Definition und gesetzliche Herleitung der Betriebsgefahr einschließlich der Abgrenzung zu verschuldensabhängiger Haftung dargestellt, als auch die Möglichkeiten eines Entfalls der Betriebsgefahr.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Auszug aus den Inhalten
Definition und gesetzliche Herleitung der Betriebsgefahr (einschl. § 7 StVG):
- Bedeutung der Betriebsgefahr im Rahmen der Haftungsabwägung einschl. der anzusetzenden Haftungsquoten
- Schadenentstehung „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“
- Zusammenhang zwischen Betriebsgefahr und Unfall
- Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des BGH zur Haftung aus Betriebsgefahr
Fallgruppen in der Schadenbearbeitung
- Beteiligung zweier Kfz
- Kfz und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer (Fahrrad, Fußgänger etc.)
- Unfälle mit Beteiligung einer Bahn
- Unfälle mit Beteiligung von Kfz und Tieren
- Parkplatzunfälle
- Sonderfälle
- Zurücktreten der Betriebsgefahr
Ziele und Nutzen
Im Seminar werden sowohl die Definition und gesetzliche Herleitung der Betriebsgefahr einschließlich der Abgrenzung zu verschuldensabhängiger Haftung dargestellt, als auch die Möglichkeiten eines Entfalls der Betriebsgefahr.
Online-Plattform: Microsoft Teams
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Sachbearbeiter im Bereich Kraftfahrt-Haftpflicht (KH) als auch an Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 3,5 Stunden; Makler/Versicherer: 3,5 Stunden Bildungszeit
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 3,5 Stunden; Makler/Versicherer: 3,5 Stunden Bildungszeit
§15
FAO
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- Fachanwalt Verkehrsrecht