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Seminar Nr. 2814

Online-Seminar, 23.06.2026

Aktuelle Rechtsprechung zur Entschädigungsleistung und zum Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung

Prof. Dr. Karl Maier
TH Köln, Institut für Versicherungswesen,
Herausgeber des AKB-Kommentars Stiefel/Maier, C. H. Beck
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck

Edmund Schmitt
Vorsitzender Richter am OLG Köln
Lehrbeauftragter der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen
Mitautor Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, C. H. Beck

Die Kaskoversicherung ist der zentrale Baustein bei der Absicherung des Fahrzeugs gegen Unfallschäden und Diebstahl. Dabei ergeben sich immer wieder Probleme bei der Frage, wie die Entschädigungsleistung des Versicherers zu berechnen ist. Spielt es eine Rolle, dass nicht der kaskoversicherte VN selbst gefahren ist? Muss sich also der Kasko-VN das Verhalten eines (beispielsweise alkoholisierten) Fahrers zurechnen lassen, kann der Fahrer ggf. von der Kaskoversicherung in Regress genommen werden und wie ist eine etwa doch vom Unfallgegner erlangte Summe mit der eigenen Kaskosicherung zu verrechnen? Welche Besonderheiten gelten, wenn das betreffende Fahrzeug geleast war?

Online-Plattform: Microsoft Teams
Die Veranstaltung richtet sich an erfahrene Mitbearbeiter aus den Bereichen Kraftfahrt- und Kasko-Schaden; Rechtsanwälte; Makler und Mitarbeiter von Schadenregulierungsbüros; Sachverständige.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

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