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Seminar Nr. 2036

Köln, 07.05.2019

Haushaltsführungsschaden für Experten

Anspruchsvolle Fälle aus dem Bereich des Haushaltsführungsschadens

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Haushaltsführung ist eine Schadenposition, die in der Praxis nicht einfach darstellbar und handhabbar ist. Auch sind Forderungsübergänge zu beachten. Das Seminar will offene Rechtsfragen sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis aufzeigen und – auf Vorkenntnissen der Materie aufbauend – umfassend Regulierungshilfen, Hinweise und Unterstützung für die außergerichtliche Tagespraxis geben, aber auch der Vorbereitung gerichtlicher Streitfälle dienen.
Es werden komplexe Schadenfälle, deren Bearbeitung erheblichen Aufwand und vertiefte Sachkenntnis erfordert, anhand praktischer Fallbeispiele erörtert.
Dargestellt werden zudem Probleme des Forderungsübergangs sowie kongruente Leistungen, ferner Schadensminderungsmöglichkeiten bei Dauerschäden.
Neben dem Haushaltsführungsschaden im Verletzungsfall wird auch der Betreuungsschaden als ein Teil des Unterhaltsschadens dargestellt.
Grundkenntnisse der Sachbearbeitung eines Haushaltsführungsschadens werden vorausgesetzt – und sind nicht Gegenstand dieses Seminars!
Die Veranstaltung richtet sich an erfahrene Schadensachbearbeiter im Bereich AH und KH, Mitarbeiter in Regressabteilungen von SVT, die bereits über Erfahrung in der Abwicklung dieser Schadenposition verfügen, aber noch nicht „sattelfest“ sind sowie an Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden; Makler/Versicherer: 6 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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