MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Seminar Nr. 2820

Online-Seminar, 05.03.2026
9.00 - 13.15 Uhr

Schriftlich bei MWV.

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar 2820:
Online-Seminar, 05.03.2026
395,- € zzgl. MwSt.
inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat

HypoVereinsbank
IBAN: DE21700202700050439666
BIC: HYVEDEMMXXX

Neues zum Schmerzensgeld

Dipl.-Jur. Helen Abram
Richterin am Sozialgericht

Dr. Markus Wessel
Vorsitzender Richter am OLG Celle (Verkehrsunfallsenat)
Vorstandsmitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag

Das Schmerzensgeld gehört zu den vermeintlich geklärten Schadenspositionen. Das ist allerdings nicht zutreffend. Gerade in den letzten Jahren haben sich weitreichende Änderungen bei der Bemessung und neue Fragen ergeben, die in der Praxis noch keine abschließende Antwort erhalten haben. Das betrifft u.a. die geänderte Rechtsprechung des BGH zum Schockschaden, überdies die – ungeklärte – Abgrenzung zum Hinterbliebenengeld, zudem die erneut diskutierte Bemessung in leichten Fällen und Großschäden. Besonderes Gewicht kommt dabei der zunehmenden Bedeutung KI-gestützter Auswertungen zu. Gegenstand des Seminars werden auch die Auswirkungen etwaiger Haftungsprivilegierungen sowie Grenzfälle aus der Praxis sein

Um sicherzustellen, dass im Seminar sämtliche Problemkreise angesprochen werden, hat das Referententeam die Veranstaltung dialogisch konzipiert. Sämtliche problematische Fallkonstellationen werden daher vom Referententeam im Diskurs angesprochen, was die Aufnahme des schwierigen Themas erleichtern soll.

Die Referenten sind neben der praktischen Arbeit zum Thema durch einschlägige Fachaufsätze ausgewiesen.

Online-Plattform: Microsoft Teams
Die Veranstaltung richtet sich an Schadensachbearbeiter in den Bereichen AH und KH; Mitarbeiter in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 4 Stunden; Makler/Versicherer: 4 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

« zurück