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Seminar Nr. 1948

Köln, 14.06.2018

Die Regulierung komplexer internationaler Verkehrsunfallschäden

Aktuelle Entwicklungen im System Grüne Karte und der EU-KH-Richtlinie

Luk De Baere
Legal manager, Council of Bureaux, Brüssel

Hans-Peter Luckhaupt
Fachprokurist der R+V Versicherung,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu internationalen Kfz-Schäden des GDV

Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sandra Schwarz
Geschäftsführerin, Verkehrsopferhilfe und Deutsches Büro Grüne Karte, Berlin, Präsidentin des CoB

Aktuelle Entwicklungen zu den Regulierungssystemen der Internal Regulations und der EU-KH-Richtlinie

- Die Rolle des Council of Bureaux als Gesamtorganisation und der nationalen Grüne-Karte-Büros zur Absicherung der Unfallopfer bei internationalen Verkehrsunfällen
  • Funktion des Grüne-Karte-Systems bei grenzüberschreitenden Aktivitäten der Versicherer im Wege der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit
  • Risiken für das Grüne-Karte-System durch finanzielle Belastungen bei Insolvenzen von einzelnen Versicherern oder Problemen des ganzen Marktes in einzelnen Mitgliedstaaten
  • Grüne Karte und Kennzeichen als Basis der Garantie in Zeiten rasanter technischer Weiterentwicklung der Versicherungsmärkte
- Die Überarbeitung der EU-KH-Richtlinie
  • Reichweite der obligatorischen Deckung durch die KH-Versicherung zugunsten potentieller Geschädigter auch außerhalb des klassischen Verkehrsraums
  • Sicherung der Ersatzansprüche von Verkehrsopfern im Insolvenzfall pp.
- Die Rolle der nationalen Garantiefonds und Entschädigungsstellen
  • praktische Probleme aus der aktuellen Arbeit der Verkehrsopferhilfe in internationalen Fällen
  • Einflüsse durch den Brexit und die zunehmende Zahl vorsätzlich verursachter/terroristischer Schadensereignisse
- Die aktuelle Rechtsprechung
  • Verfahren des EuGH und der nationalen Gerichte zu internationalen Verkehrsunfallschäden
  • C-587/15 Dockevicius, C-334/16 Nunez Torreiro, C-340/16 KABEG, C-503/16 Delgado Mendes, C-506/16 Neto de Sousa, C-514/16 Pinheiro Viera Rodrigues, C-71/17 Fernandes pp.
Schadenregulierer bei Erst- und Rückversicherern sowie bei spezialisierten Regulierungsorganisationen, Regress-Sachbearbeiter bei Trägern der Sozialversicherung sowie im internationalen Bereich spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsberater
RAe:§ 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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