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Seminar Nr. 1256

Barcelo Köln, 17.05.2011

Aktuelle Probleme bei der Regulierung internationaler Verkehrsunfall-Schäden

Aus aktuellem Anlass: Das Anhängerurteil des BGH: Der Regress bei internationalen Gespannen

Vanessa Colin
Allianz Versicherungs-AG,
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin

Hans-Peter Luckhaupt
Fachprokurist der R+V Versicherung,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu internationalen Kfz-Schäden des GDV

Bernhard Pabst
DGUV, Referatsleiter Auslandsregress

Oskar Riedmeyer
RAe Dr. Eick & Partner, München,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Das Praktikerseminar beschäftigt sich mit folgenden Themenbereichen:
  • Richtige Behandlung von internationalen Schadensersatz- und Regressansprüchen
  • Grundsätze und Probleme des rechtsanwaltlichen Mandats bei internationalen Fällen
  • Umfang und Grenzen der gerichtlichen Zuständigkeit gemäß EG-VO 44/2001
  • Aktuelle Regulierungs- und Gerichtspraxis bei Geltendmachung im Land des Opfers
  • Anwendung der Rom II-Verordnung und Abgrenzung zum Haager Übereinkommen
  • Abgrenzung zwischen materiellem Kollisionsrecht und nationalen Prozessordnungen
  • Erfolgsaussichten und Probleme beim internationalen Regress von Sozialleistungen
  • Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte und die Verkehrsopferhilfe
Praktische Fallbeispiele und aktuelle nationale und internationale Rechtsprechung zu allen Themenbereichen.
Die Veranstaltung richtet sich als Praktikerseminar an SchadenreguliererInnen, die bei Erst- oder Rückversicherern oder spezialisierten Schadenregulierungsorganisationen mit der Bearbeitung internationaler Schadensfälle befasst sind sowie an MitarbeiterInnen in Regressabteilungen von Sozialversicherungsträgern und an mit internationalen Fällen befasste und am Thema interessierte RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

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