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Seminar Nr. 2035 (Teil 1)

Köln, 06.05.-07.05.2019

Die Regulierung des KH-Schadens

Grundlagenseminare
Teil 1: Deckung und Haftung/Teil 2: Sach- und kleinere Personenschäden

Dietrich Freyberger
Rechtsanwalt, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Die Grundlagenseminare vermitteln das zur Regulierung von Sach- und kleineren Personenschäden erforderliche Basiswissen. Das Seminarkonzept ist am konkreten Ablauf der Schadenregulierung ausgerichtet. Es geht jeweils anhand praktischer Fallbeispiele auf folgende Themenbereiche ein:
  • Deckungsprüfung
  • Haftungsprüfung (ausführliche Darlegung der Haftungsabwägung)
  • Abrechnung des Sachschadens (ausführliche Darlegung sämtlicher Probleme)
  • Abrechnung des kleineren Personenschadens
  • Regressmöglichkeiten
Die neueste Rechtsprechung wird berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche, für das Tagesgeschäft verwendbare Seminarunterlagen sowie Checklisten, an denen man sich bei der Regulierung orientieren kann.
Sachbearbeiter bei Versicherungen, die zwar über erste Erfahrungen in der Regulierung von KH-Schäden verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; Rechtsanwälte; Makler und Mitarbeiter von Schadenregulierungsbüros.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden pro Veranstaltung
Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit pro Veranstaltung

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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