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Seminar Nr. 2249 (ONLINE-Veranstaltung)

Online-Seminar, 13.04.2021

Abfindungsvergleich mit SVT und Dienstherrn

Grundlagenseminar

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Die Kapitalisierung von künftigen Forderungen aus Schadenfällen gehört seit vielen Jahren zum Tagesgeschäft, nicht nur der Haftpflichtversicherer, sondern auch der Sozialversicherer. Die Schadenfälle sind aber ungeachtet ihrer Häufigkeit mit besonderen Problemen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbunden. Eine Erledigung von in der Zukunft liegenden Ansprüchen dient der wirtschaftlichen Erledigung von Regressfällen im Interesse aller Beteiligten. Die Abfindung eines Drittleistungsträgers wird dabei nicht immer von denselben Kriterien bestimmt wie die Abfindung des Direktanspruches.
Das Seminar will jüngeren Mitarbeitern methodische und praktische Hilfestellung beim Einstieg in die Verhandlungen und Sammelbesprechungen geben, zugleich aber auch erfahrenen Praktikern noch ergänzende Argumentationshilfen und Informationen zu aktuellen Problemen vermitteln, dieses nicht zuletzt mit Blick auf sich ständig ändernde Rahmenbedingungen im rechtlichen Bereich.
Gegenstand des Seminars ist nicht nur der handwerkliche Teil (Wie kapitalisiert man überhaupt?), begleitet vom rechtlichen Teil (Was steht welchem Drittleistungsträger überhaupt zu?), sondern auch der „prophetische“ Bereich (Wie wird das wohl werden?), dargestellt anhand beispielhafter Schadenfälle aus der Praxis.

Online Plattform: Microsoft Teams
Schadensachbearbeiter (KH, AH, SVT, sonstige Drittleistungsträger) mit Grundkenntnissen auch der sozialrechtlichen Seite der Schadenregulierung; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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