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Seminar Nr. 2054

Köln, 27.05.-28.05.2019

Personen-Spät-Schäden

Spätschadenerkennung, Regulierung, Reservebildung

RA Jürgen Jahnke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Ehemals Prokurist Kraftfahrt-Schaden, LVM Versicherung Münster,
ehemals Mitglied der Projektgruppe SVT im GDV
Mitherausgeber Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. C.H. Beck 2022,
Mitherausgeber Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., C.H. Beck 2024,
Mitherausgeber der Zeitschrift NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Dr. med. Roland Schelter
Facharzt für Orthopädie; Verkehrsmedizin, Medizinischer Gutachter (ÄKB)
Beratender Arzt der RAe Dr. Eick & Partner, Erfurt,
Langjähriger leitender Gesellschaftsarzt der Allianz-Versicherungs-AG


Die Einschätzung von Verletzungen ist eine wichtige Komponente der Schadenregulierung, um einen angemessenen Erledigungsbetrag zu finden und künftige – mögliche, aber nicht sichere – Risiken abzubilden. Treten erst spät Folgen einer früheren Verletzung auf, kann dies in einem erheblichen Maße zu Leistungen von Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherern) führen, aber auch den unmittelbar Verletzten an weitere Forderungen denken lassen. Das Seminar will zu diesem Problemkreis medizinische und rechtliche Aspekte aufzeigen.
Schadensachbearbeiter aus den Bereichen KH und AH; Regress-Sachbearbeiter bei SVT; Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 12,5 Stunden; Makler/Versicherer: 12,5 Stunden Bildungszeit

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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