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Seminar Nr. 1879

Hamburg, 07.11.2017

Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht

Prof. Stefan Leupertz
Langjähriger Richter am BGH, VII. Zivilsenat (Bausenat)
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Gutachter für nationale und internationale Streitigkeiten in Bau- und Anlagenbausachen, Leupertz Baukonfliktmanagement,
Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages

Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht ist beschlossen und wird mit Geltung für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Werk- und Bauverträge zum 1.1.2018 in Kraft treten. Es greift mit neuen Regelungen, insbesondere zu den Anordnungsrechten und zur Preisanpassung bei geänderten und zusätzlichen Leistungen, tief in das Regelungsgefüge des Bauvertrages ein und enthält zudem in Unterabschnitten Sonderregelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag, den Verbraucherbauvertrag und den Bauträgervertrag. Anlass genug, sich spätestens jetzt vertieft auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Hierfür liefert das Seminar alle notwendigen Informationen aus erster Hand; der Referent Prof. Stefan Leupertz hat das Gesetzesvorhaben als Präsident des Deutschen Baugerichtstages und Mitglied zahlreicher Arbeitsgruppen zu diesem Thema von Anfang an begleitet.
Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Haftpflicht-Schaden und –Betrieb, Versicherungsmakler; Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure.
RAe: § 15 FAO 5 Std.; Makler: 7 Weiterbildungspunkte

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

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