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Psychiatrische Begutachtung in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung

Schwerpunkt: Erkennen von Aggravation und Simulation

Bernd Grüner
Direktor Sozialgericht Gießen

Dr. Dr. Erwin Wehking
Chefarzt neurol. Abt., Klinik am Rosengarten Bad Oeynhausen

Bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch bei der Feststellung von Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist in den letzten Jahren verstärkt in einer Vielzahl von Fällen die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens erforderlich, in Gerichtsverfahren ist es unabdingbar. Aufgrund des Zusammentreffens juristischer und medizinischer Fragestellungen gibt es häufig Schwierigkeiten in der Sachbearbeitung. In vielen Fällen kommt es zu Missverständnissen zwischen den Sachverständigen und der Sachbearbeitung. Das Seminar beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Fragen:
  • Wann soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden?
  • Wie formuliert man Gutachtenaufträge möglichst genau?
  • Welche Informationen benötigt der Gutachter?
  • Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Gutachtenbearbeitung?
  • Wie kann der Sachverständige Aggravation/Simulation erkennen?
  • Wie kann die Sachbearbeitung/der Richter dies anhand des schriftlichen Gutachtens nachvollziehen und prüfen?
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SachbearbeiterInnen aus den Bereichen KH und AH; MitarbeiterInnen in Regress- und Leistungsabteilungen bei SVT; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

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Lageplan Seminar Nr. 1208
Köln, 13.10.2010
9.30 – 17.00 Uhr
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Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Köln 108,- €)

Bitte kreuzen Sie das Seminar an, an dem Sie teilnehmen möchten:

Seminar Nr. 1208: Köln, 13.10.2010
Termin bereits verstrichen

330,-- € zzgl. MwSt.
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BLZ: 700 202 70

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