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Der Regress des Sozialversicherungsträgers

Grundlagenseminar

Angelika Lehmacher
Leiterin Referat Regress, DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Lehrbeauftragte der FH Bonn-Rhein-Sieg

Hermann Lemcke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Bochum,
Langjähriger Vorsitzender des Haftpflichtsenates (6. Zivilsenat) OLG Hamm

Kerstin Stahl
Rechtsanwältin, Leitende Justitiarin, Allianz Vers.-AG München

Ziel dieses Seminars ist es, die wesentlichen Grundlagen, die beim Regress des Sozialversicherers entstehen, systematisch und im Zusammenhang darzustellen. Dabei wird besonderer Wert auf eine praxisgerechte Vermittlung gelegt, die sich an den Bedürfnissen der täglichen Schadenbearbeitung orientiert.
Da es sich um ein Grundlagenseminar handelt, wendet sich das Seminar an MitarbeiterInnen, die zwar bereits über eine gewisse Anfangserfahrung verfügen, aber im schwierigen Bereich des SVT-Regresses noch nicht sattelfest sind.
Die TeilnehmerInnen erhalten ein ausführliches Skriptum, in welches die neueste Rechtsprechung eingearbeitet ist.
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Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an SchadensachbearbeiterInnen mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, MitarbeiterInnen in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern; RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

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