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Seminar Nr. 1839

Köln, 22.06.2017

Teilungsabkommen mit Sozialversicherungsträgern

Irina Vatter
Provinzial Versicherung AG, Münster, Abteilungsleiterin Kraftfahrt/Haftpflicht Personenschaden Spezial, Rechtsanwältin


Die Abwicklung von Regressansprüchen in der Personenschadenbearbeitung zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern erfolgt sehr häufig über Regelungen in sog. Teilungsabkommen. Dieses Seminar vermittelt einen umfassenden Einblick in die Inhalte von Teilungsabkommen mit Sozialversicherungsträgern. Dargestellt werden Grundprinzipien und Einzelregelungen. Anhand konkreter Beispielsfälle, insbesondere unter Einbezug der einschlägigen Rechtsprechung, werden die im Umgang mit Teilungsabkommen auftretenden Probleme dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung in erster Linie an Schadensachbearbeiter aus den Bereichen Kraftfahrzeug-Haftpflicht und Allgemeinen Haftpflicht sowie an Mitarbeiter in Regressabteilungen von Sozialversicherungsträgern, die zwar schon über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, aber noch offene Fragen im Umgang mit Teilungsabkommen haben. Das Seminar ist jedoch aufgrund der dargestellten Praxisfälle auch für erfahrene Sachbearbeiter geeignet, Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Sozialrecht

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