Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere
Spartenübersicht
um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen
vergangene Termine
Seminar Nr. 1809
Köln, 19.06.2017
Betrug in der Allgemeinen Unfallversicherung
Aus der Praxis für die Praxis
Priv.-Doz. Dr. Sibylle Banaschak
Vertreterin des Institutsdirektors und Leiterin Rechtsmedizinische Ambulanz
Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Köln
Thomas Hebecker
HDI Versicherung AG,
Leiter Zentrales Betrugsmanagement HUS-Schaden - Fachaufsicht Firmen
Dr. Michael Nugel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Partner der Sozietät Grunewald, Nugel & Collegen
Vertreterin des Institutsdirektors und Leiterin Rechtsmedizinische Ambulanz
Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Köln
Thomas Hebecker
HDI Versicherung AG,
Leiter Zentrales Betrugsmanagement HUS-Schaden - Fachaufsicht Firmen
Dr. Michael Nugel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Partner der Sozietät Grunewald, Nugel & Collegen
Durch Versicherungsbetrug entstehen den Versicherern enorme Schäden. Versicherungsbetrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Nach Angaben des GDV müssen die Versicherer über alle Sparten hinweg täglich 11 Millionen Euro für Betrugsschäden aufwenden. Umfangreiches Wissen in rechtlicher und operativer Hinsicht ist erforderlich, um erfolgreich Betrugsabwehr leisten zu können. Unser Betrugsseminar beschäftigt sich mit folgenden Themen:
- Neue Entwicklungen und Tendenzen in der Betrugsbekämpfung
- Rechtliche Aspekte der Betrugsbearbeitung
- Aktuelle Rechtsprechung zum Betrug in der Unfallversicherung
- Entdecken und Verhindern betrügerischer Aktivitäten
- Aufbau und Führung einer effizienten Betrugsabwehr im Schadenmanagement
- Möglichkeiten und Grenzen bei Internetrecherche und externe Ermittlung
Mitarbeiter aus den Bereichen Unfall-Schaden und Recht bei Versicherungsgesellschaften, Rechtsanwälte.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
RAe: § 15 FAO 6 Stunden
§15
FAO
FAO
- Fachanwalt Versicherungsrecht
- Fachanwalt Sozialrecht