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Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden

Die Abfindung des Direktgeschädigten

Dietrich Freyberger
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

RA Jürgen Jahnke
LVM-Versicherungen, Münster,
Leitender Referent Kraftfahrt-Schaden

Abfindungsvergleiche gehören zur täglichen Praxis des Personenschadens. Sie sind aber ungeachtet ihrer Häufigkeit mit besonderen Problemen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verbunden.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit den Chancen, Möglichkeiten, Risiken und Auswirkungen von Abfindungsvergleichen, mit denen die Ansprüche des Direktgeschädigten abgefunden werden sollen. Auf zu beachtende Formalien wird hingewiesen. Es orientiert sich am Gang der Regulierung und teilt sich in die Komplexe vor, bei und nach dem Abfindungsvergleich. Besondere Schwerpunkte liegen bei der Zusammenstellung der in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere der Prognose im Hinblick auf zukünftige Ansprüche), dem möglichen Übergang dieser Ansprüche auf Dritte (mit Schwerpunkt bei den Ansprüchen, die dem Geschädigten aufgrund des Quotenvorrechts bleiben) und der Kapitalisierung laufender Renten (unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftsprognose). Schließlich werden auch Problemstellungen aufgezeigt, die sich nach einem Abfindungsvergleich ergeben.
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SchadensachbearbeiterInnen mit Grundkenntnissen der Personenschadenregulierung (Haftpflichtversicherung KH/AH, Sozialversicherung); RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht
  • Fachanwalt Medizinrecht

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Lageplan Seminar Nr. 1310
Köln, 18.04. - 19.04.2012
1. Tag: 9.30 - 17.00 Uhr; 2. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr
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Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Köln 108,- €)

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Seminar Nr. 1310: Köln, 18.04.-19.04.2012
Termin bereits verstrichen

500,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenüs. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.

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