MWV GmbH
Freilandstr. 54
82194 Gröbenzell

Tel. 08142 51242
Fax 08142 51178

info@mwv-seminare.de

Zur Zeit werden für dieses Seminar keine Termine angeboten. Bitte nutzen Sie unsere Spartenübersicht um aus den aktuell angebotenen Seminare auszuwählen

vergangene Termine

Seminar Nr. 1736

Köln, 28.09.2016

Versicherungsrecht und Gutachtentechnik für Sachverständige

Inhalt, Aufbau und rechtliche Besonderheiten des Versicherungsgutachtens

Dipl.-Ing. Ludwig Hub
Geschäftsführer Sachverständigenbüro Hub, Bausachverständiger

Sibylle Mohrmann
Versicherungskammer Bayern, Referentin Haftpflicht-Schaden

Die Tätigkeit des Sachverständigen für die Versicherungswirtschaft erfordert neben dem eigenen technischen Fachwissen auch Grundkenntnisse der versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, weil diese sowohl den Inhalt des Sachverständigengutachtens, als auch die Rechte und Pflichten des Sachverständigen beschreiben und ggf. eingrenzen.
Der Versicherer als Auftraggeber honoriert Gutachten, die präzise alle für die Beurteilung des Versicherungsfalles erforderlichen Fragen klären und den technischen Inhalt strukturiert darstellen und „auf den Punkt bringen“.

Das Seminar vermittelt deshalb Grundkenntnisse der Versicherungsbedingungen der Sach- und Haftpflichtversicherer und stellt auch die Rechte und Pflichten des Gerichtssachverständigen dar. Darüber hinaus werden Tipps zu Aufbau- und Gestaltung des Gutachtens gegeben sowie die Haftungsrisiken aus sachverständiger Tätigkeit behandelt.
Das Seminar richtet sich an alle Sach- und Haftpflichtfachleute die noch Sachverständiger werden wollen, Sachverständige, Sachverständige die für Gerichte tätig werden wollen oder schon tätig sind, Versicherungssachverständige, Versicherungsmitarbeiter, die die Tätigkeit der Sachverständigen koordinieren, Juristen, die häufig mit Sachverständigen zusammenarbeiten; Rechtsanwälte.

Das Seminar ist grundsätzlich für Experten aller Fachrichtungen geeignet. Einige Themen werden am Beispiel des Bausachverständigen erläutert.
RAe: § 15 FAO 6 Stunden

§15
FAO
Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

« zurück