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Der Regress des Sozialversicherungsträgers

Grundlagenseminar

Andreas Engelbrecht
RAe Buse, Heberer, Fromm, Düsseldorf
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Silvia Fleck
Präsidentin des Sozialgerichts Gelsenkirchen

Dietrich Freyberger
RAe Busse & Miessen, Bonn,
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Roland Kornes
BG RCI, Leiter Regress-Kompetenz-Center Mainz
Mitglied des Arbeitskreises Regress der DGUV

Ziel dieses Seminars ist es, die wesentlichen Grundlagen, die für den Regress des Sozialversicherers aus übergegangenem (§§ 116, 119 SGB X) und eigenem Recht (§ 110 SGB VII) bedeutsam sind, systematisch und im Zusammenhang darzustellen. Dabei wird besonderer Wert auf eine praxisgerechte Vermittlung gelegt, die sich an den Bedürfnissen der täglichen Schadenbearbeitung orientiert. Da es sich um ein Grundlagenseminar handelt, wendet sich das Seminar an MitarbeiterInnen, die mit der schwierigen Materie des SVT-Regress erst seit kurzem befasst sind, als auch Interessenten, die bereits über eine gewisse Anfangserfahrung verfügen, aber im schwierigen Bereich des SVT-Regresses noch nicht sattelfest sind. Die TeilnehmerInnen erhalten ein ausführliches Skriptum, in welches die neueste Rechtsprechung eingearbeitet ist.
Als Grundlagenseminar richtet sich die Veranstaltung an SchadensachbearbeiterInnen mit noch geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH, MitarbeiterInnen in Regressabteilungen oder Reha-SachbearbeiterInnen mit Regressaufgaben bei Sozialversicherungsträgern; Rechts-anwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO).

Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Sozialrecht

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