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Schadenregulierung in der Kaskoversicherung nach neuem VVG und neuen AKB

Prof. Dr. Karl Maier
FH Köln, Institut für Versicherungswesen

Klaus-Friedrich Meinecke
Direktor LVM Versicherung

Durch die Einführung des VVG 2008 sowie der zeitgleich erfolgten vollständigen Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haben sich für die Kaskoversicherung erhebliche Veränderungen ergeben. Erste Gerichtsentscheidungen geben Anhaltspunkte für die Zulässigkeit und die mögliche Höhe der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Auch im Obliegenheitenrecht sind insbesondere zu Fragen der Belehrung und der Kausalität bereits etliche Urteile ergangen.
In diesem Grundlagenseminar werden die bei der Kasko-Schadenregulierung wichtigen Probleme systematisch anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Die Kenntnis der für die Schadenregulierung wichtigen gerichtlichen Entscheidungen wird ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, mit den konkreten Schadensituationen sachgerecht umzugehen.
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Die Veranstaltung richtet sich an MitbearbeiterInnnen aus den Bereichen Kraftfahrt- und Kasko-Schaden, die zwar schon über erste Berufserfahrung verfügen, aber noch nicht sattelfest sind; RechstanwälteInnen.

Dieses Seminar erfüllt § 15 FAO für:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

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Köln, 13.03. - 14.03.2012
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Seminar Nr. 1331: Köln, 13.03.-14.03.2012
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