Haftung bei Sportunfällen
Hermann Lemcke
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Bochum,
Langjähriger Vorsitzender des Haftpflichtsenates (6. Zivilsenat) OLG Hamm
Wolfgang Wellner
Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Eick & Partner, Bochum,
Langjähriger Vorsitzender des Haftpflichtsenates (6. Zivilsenat) OLG Hamm
Wolfgang Wellner
Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH
Sportliche Betätigung hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Neben dem unbestreitbaren Nutzen hat die Sportübung aber auch eine Schattenseite. Es kommt jährlich im organisierten und nichtorganisierten Sport zu ca. 1,3 Millionen Sportunfällen, ferner zusätzlich zu rund 700.000 Schulsportunfällen. Bei vielen Sportunfällen stellt sich die Frage, ob ein Dritter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Die für bestimmte Sportarten jeweils geltenden Anspruchsvoraussetzungen und –beschränkungen werden eingehend anhand praktischer Fälle und gerichtlicher Entscheidungen dargestellt.
Es stellt sich ferner die Frage nach der sozialen Absicherung des verletzten Sportlers und nach dem Regress der Drittleistungsträger. Insoweit ist zu beachten, dass viele Sportunfälle auch Arbeitsunfälle sind, mit der Folge, dass der Regress ausgeschlossen oder beschränkt sein kann. Auch diese Fragen werden eingehend anhand von Fällen aus der Praxis dargestellt.
Es stellt sich ferner die Frage nach der sozialen Absicherung des verletzten Sportlers und nach dem Regress der Drittleistungsträger. Insoweit ist zu beachten, dass viele Sportunfälle auch Arbeitsunfälle sind, mit der Folge, dass der Regress ausgeschlossen oder beschränkt sein kann. Auch diese Fragen werden eingehend anhand von Fällen aus der Praxis dargestellt.
SchadensachbearbeiterInnen bei AH-Versicherungen, MitarbeiterInnen bei SVT, RechtsanwälteInnen (Seminar erfüllt § 15 FAO)
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Tel. 08142 51242 · Fax 08142 51178
info@mwv-seminare.de
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Schriftlich bei MWV.
Hotelbuchung bitte selbst unter Stichwort „MWV“ vornehmen; begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen bis vier Wochen vor Seminartermin. (Köln 108,- €)
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330,-- € zzgl. MwSt.
incl. ausführliche Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat (§ 15 FAO tauglich), Pausenerfrischungen, Mittagsmenü. Überweisung der Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nummer und des Namens.
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HypoVereinsbank
Konto: 50 439 666
BLZ: 700 202 70
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